Anmeldung & Termine

Foto von Utensilien wie Schröpfgläser, Gymnastikbänder, Massagehammer etc.

Zur Vereinbarung von Terminen bitten wie Sie, mit der Heilmittel­verordnung in die Praxis zu kommen. Wenn es Ihnen möglich ist, gerne zur vollen oder halben Stunde.

Verschieben von Terminen

Sagen Sie ausgemachte Termine bitte 24 Stunden vorher ab, da wir sie Ihnen ansonsten privat in Rechnung stellen müssen.

Zuzahlung

Alle Patienten nach dem vollendeten 18. Lebensjahr sind verpflichtet eine Zuzahlung für Heilmittel in der Physiotherapie zu leisten (Paragraph 61 und 32 SGB V). Die Zuzahlung ist beim ersten Behandlungs­termin in der Praxis zu leisten. Wir sind verpflichtet die von Ihnen gezahlte Zuzahlung an die jeweiligen Kosten­träger zu übermitteln. Sind Sie von den Zuzahlungen befreit, bitten wir Sie uns Ihre Befreiungs­karte vorzulegen.